Body in the Light

Photography - Creative - Portfolio

Nutzungsbedingungen

Mit der Bestätigung der Nutzungsbedingungen gebe ich meine Einwilligung alle von mir auf body-in-the-light.de gemachten Angaben und hochgeladene Fotos zu internen Zwecken zu verwenden. Desweiteren gestatte ich body-in-the-light.de die Ergebnisse aus gemeinsamen Foto-Projekten mir über die Website zugänglich zu machen.

Interne Nutzung der gemachten Daten:

  • Kontaktaufnahme für Foto-Projekte
  • Erstellung von gemeinsamen Foto-Verträge
  • Auswahl zu Foto-Projekten
  • Bereitstellung von Ergebnissen aus Foto-Projekten

Es werden von body-in-the-light.de keine durch mich gemachte Angaben an Dritte weitergegeben, ausgenommen davon sind in Foto-Verträgen gemachte Vereinbarungen (Veröffentlichungs- bzw. Nutzungsrechte von Fotos).

Kontakt

body-in-the-light.de ist ein Website folgenden Hobbyfotografen!!!

 

Dirk Giese

Schloßstraße 16

17235 Neustrelitz

Mecklenburg-Vorpommern

Deutschland

Tel.:0174/9472723

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Steuer-Nr.: 075/224/04599

 

Rechtliches:

 

Teilweise verweisen Links auf dieser Seite auf Seiten, für deren Inhalt wir keine Verantwortung übernehmen können.

Sollte sich jemand bei den Inhalten auf dieser Seite auf den Schlips getreten fühlen, so bitten wir ihn zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor er oder sie zu seinem oder ihrem Anwalt rennt. Wir sind der Meinung, dass man über alles reden kann und wir sind durchaus zu Kompromissen fähig.

Die Fotos auf unserer Seite unterliegen dem Urheberrecht. Die Rechte liegen beim Fotografen oder bei dem Model, welches auf den Fotos zu sehen ist. Der Diebstahl (Urheberrechtsverletzungen bzw. Verletzung der Persönlichkeitsrechte) von Fotos wird mit Rechtmitteln verfolgt.

Angebote

Fotograf sucht Model

 

Solltest du Interesse haben, auch mal als Model bei einem Fotoshooting vor der Kamera zu stehen.

Folgende Model-Typen für Fotoshooting werden gesucht:

  • Model für Aktfotografie (verdeckter Akt bis künstlerischer Akt)
  • Model für Fetischfotografie (Lack, Leder, Latex, Nylon, High Heels oder andere Fetische)

Models, männlich oder weiblich, die sich auf TFP Basis fotografieren lassen wollen.

 

Beispiele für mögliche Fotoshootings mit Models gibt es in den Galerien:

  • Akt-Fotografie

  • Fetisch-Fotografie

  • Fantasy und Gothic Fotografie

Du solltest als Model folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Ausstrahlung
  • Modelmaße sind nicht erforderlich aber du solltest dich selbst als hübsch bezeichnen
  • Ausdauer, denn ein Fotoshooting kann auch mal so 3 bis 4 Stunden dauern.
  • experimentierfreudig und kreativ solltest du sein, denn Normal ist ja bekanntlich langweilig
  • du musst kein Profimodel sein, gerne auch Amateur Model

Alle entstandenen Bilder, Fotos und Bildbearbeitungen des Fotoshooting bekommt das Model nach Abschluss des Shootings in digitaler Form mit nach Hause und können in der Sedcard des Model verwendet werden. Am Ende eines jeden Shootings gibt es einen Modelvertrag, der beschreibt, was mit den Bildern geschehen darf und was nicht. Räumlich sollten Modelle vor allem aus dem Bereich Waren, Neubrandenburg bzw. Mecklenburg-Strelitz kommen, ist aber nicht zwingend.

Model-Sedcard

Du bist Model und hast noch keine Homepage im Internet? Das ist kein Problem, denn auf Wunsch lege ich für jedes Model eine Sedcard mit den von mir angefertigten Aufnahmen auf diesen Seiten an. Diese kannst du dann in anderen Fotocommunities und Model Karteien verlinken und hast eine ganz persönliche Sedcard für deine Modelkarriere.

Rechtliches

Vertragsarten zwischen Model und Fotograf

Welche Arten von Verträgen sind praxisüblich?

Sog. Modelrelease: Regelt nur, dass das Modell auf ihre Rechte am eigenen Bild ganz oder teilweise verzichtet, so dass der Fotograf die Bilder vom Modell uneingeschränkt oder eingeschränkt veröffentlichen darf (nicht empfehlenswert für das Modell!).

TFP-Vertrag: Der Fotograf erhält Geld nach Aufwand oder kein Geld. Das Model bekommt für ihre Tätigkeit vom Fotografen anstatt Geldes Bilder auf Papier und/oder als Dateien auf CD und Verwertungsrechte an diesen Bildern. Im Gegenzug darf der Fotograf die Bilder des Modells ebenfalls veröffentlichen und verwerten. (tfp = time for prints bzw. time for pictures)

Pay-Vertrag: Kommt in zwei Varianten vor. Entweder erhält der Fotograf für seine Tätigkeit ein Honorar vom Model, dann bekommt das Model die Bilder und Nutzungsrechte an den Bildern, der Fotograf darf die Bilder nicht selbst nutzen. Oder das Model erhält vom Fotografen ein Honorar, dafür erhält es keine Bilder und der Fotograf bekommt die alleinigen Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte

Warum Vertrag?

Ein Vertrag ist für beide Seiten - Fotograf wie Model - sehr wichtig, um die wechselseitigen Rechte und Pflichten zu regeln. Der Fotograf ist Urheber der gemeinsam gemachten Bilder, so dass die Urheber- und Verwertungsrechte allein bei ihm liegen. Das Model dagegen hat aufgrund ihres Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild, so dass eine Veröffentlichung der Bilder nur mit Zustimmung des Models erfolgen darf. Diese widerstreitenden Rechte sind in einem Vertrag in Einklang zu bringen. Darüber hinaus können noch viele weitere Punkte (z. B. Bezahlung, Ort /Zeit/Dauer des Shootings, Aufnahmebereiche etc. pp.) geregelt werden, damit beide Seiten genau wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind. So kann späterer Streit vermieden werden.

Veröffentlichungen

Allgemein ist zu beachten, dass man nur Fotos veröffentlichen darf, die man selber gemacht oder bei denen der Fotograf zugestimmt hat. Heikel kann es werden, wenn Menschen zu erkennen sind. In einem solchen Fall darf das Bild in der Regel nur veröffentlicht werden, wenn die Personen dem zustimmt. Daher müsste eigentlich für jedes entsprechende Motiv ein Vertrag geschlossen werden, in dem die abgelichtete Person ihr Einverständnis gibt, welches ich stehts mache. Bei sogenannten Partyfotos, sagt die Rechtsprechung, dass die gemachten Fotos nur veröffentlicht werden dürfen wenn die Zustimmung der abgelichteten gegeben wurde. Dies kann durch wörtliche Zustimmung passieren aber auch durch eindeutiges positionieren bei Erkenntlichkeit des Fotografen. Bei Gebäuden zum Beispiel gilt die Faustregel, alles was von einem öffentlichen Platz aus zu sehen ist kann fotografiert und veröffentlicht werden, jedoch nicht von dessen Grundstück aus. Auf dem Grundstück gilt das Hausrecht und das besagt, dass der Eigentümer es verbieten kann. Also in dem Falle wird eine Genehmigung am besten immer schriftlich gebraucht. Trotzdem Achtung, zum Beispiel der Eifeltum in Paris darf zwar fotografiert werden, aber nicht der beleuchtete bei Nacht veröffentlicht werden. Das Urheberrecht darauf liegt beim Lichtkünstler Pierre Bideau. Tagaufnahmen unterliegen dem nicht. Sogar Schnappschüsse von Tieren im Zoo darf man nicht gedankenlos veröffentlichen. Die Tierparks haben das Hausrecht und dürfen daher entscheiden, ob im Zoo aufgenommene Bilder veröffentlicht werden dürfen. Manche Parks sehen das recht streng, andere wiederum sehr locker. Fragen Sie im Zweifel nach! Problematisch seien auch Collagen mit Werbebildern oder nachgestellte Filmplakate: „Manche Firmen reagieren da sehr empfindlich.“ Es empfiehlt sich allerdings, nicht nur die Persönlichkeits- und Urheberrechte anderer zu beachten: Der Fotograf sollte auch an seine eigenen Interessen denken. Deswegen, vor dem Hochladen von Fotos auf ein Portal dessen AGBs zu lesen – auch wenn das keinen Spaß macht. Man sollte sich genau erkundigen, welche Rechte man mit dem Einstellen in eine Community an deren Betreiber abtritt. Hinzu kommt: „Fotos, die mit einer Suchmaschine gefunden werden können, bleiben für immer im World Wide Web. Man sollte sich daher genau überlegen, ob man mit den Fotos, die man ins Netz stellt, auch noch in zehn Jahren in Verbindung gebracht werden möchte.“  

Was heißt Persönlichkeitsrecht

Was man beachten muss, wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will, legt das Kunsturhebergesetz (KUG) fest: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (§ 22 KUG) Wichtig ist dabei zuerst einmal, dass die Einwilligung nur nötig ist, wenn man seine Fotos auch „verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen“ will. Das heißt, dass diese Regeln nicht für Bilder gelten, die ein Hobbyfotograf für das private Fotoalbum macht.

Aber hier ist Vorsicht geboten: Sobald der Amateur seine Fotos als Dias auf dem Schulfest zeigt oder digitalisiert auf seine Homepage stellt, tut er genau das – er verbreitet die Bilder und stellt sie zur Schau. Dann gelten für ihn die gleichen Regeln wie für Profis. Dass er damit kein Geld verdient, spielt keine Rolle.

Neben dem Bildnisschutz ergeben sich weitere Rechte aus dem „allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ (das Bildnisschutzrecht ist ein spezieller Bestandteil davon). Nach heute herrschender Ansicht ist schon das ungefragte Herstellen eines Fotos oder einer sonstigen Abbildung ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

In der Praxis bedeutet das, dass der Fotograf sich von einer Person, die er fotografieren und das Bild später veröffentlichen möchte, die Erlaubnis dazu geben lassen muss.

Was heißt Urheberrecht

Nach § 7 UrhG ist Urheber eines Werkes dessen Schöpfer. In der Regel ist dies der Fotograf. Er ist derjenige, der für die gestalterischen und technischen Umstände verantwortlich ist. Auch wenn das Werk im Auftrag des Bestellers geschaffen worden ist, ist der Schöpfer des Werkes der Urheber, nicht der Auftraggeber. Diesem stehen keine Rechte zu, außer ihm werden Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG) eingeräumt.

Auch bei einem z.B. in einer Werbeagentur angestellten Fotografen, ist dieser Urheber und es stehen ihm zunächst die Nutzungsrechte zu (§ 43 UrhG). Nur ist bei angestellten Fotografen zu berücksichtigen, dass, wenn sie ein Foto innerhalb eines arbeitsvertraglichen Auftrags mit den Mitteln des Arbeitgebers herstellen, die Nutzungsrechte dem Arbeitgeber zugute kommen. Das Urheberrecht gesteht in diesen Fällen dem Fotografen nur zu, als Fotograf genannt zu werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist bereits mit dem Arbeitsentgelt abgegolten.

Problematisch wird es auch, wenn man etwas fotografiert, das selbst dem Urheberrecht unterliegt. „Auch wenn ich in einem modernen Museum fotografieren darf, darf ich die Bilder nicht veröffentlichen und schon gar nicht Geld damit verdienen - sie unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers". Bei einigen Kunstwerken und Wahrzeichen ist besondere Vorsicht geboten. So darf der Eiffelturm in Paris zwar durchaus geknipst werden. Aber nächtliche Aufnahmen des illuminierten Wahrzeichens dürfen nicht veröffentlicht werden: Das Urheberrecht darauf liegt beim Lichtkünstler Pierre Bideau.  

Akt oder nicht Akt?

Viele Models werden sich irgendwann mit der Frage konfrontiert sehen, ob sie Akt machen möchten oder nicht. Zu diesem Thema gibt es sehr viele Leute die einem da hinein reden wollen, angefangen beim Freund / der Freundin bis hin zum Moralisten des eigenen Vertrauens. Alle diese Leute werden interessante Einwände vorbringen es nicht zu tun und man sollte sich alle Meinungen im Hinterkopf behalten. Die wichtigste Frage jedoch wurde noch nicht gestellt: Was hälst DU eigentlich von Aktfotos? Zu diesen Fragen die man sich selbst stellen sollte gehören unter anderem:

Gefallen mir solche Fotos von mir selbst überhaupt? Möchte ich, dass jeder diese Fotos sehen kann? Haben diese Fotos eventuell berufliche Folgen? Haben diese Fotos eventuell Folgen für mein soziales Umfeld und kann ich damit umgehen?

Damit man sich selbst diese Fragen beantworten kann, ist es nötig einige Fakten zu kennen. Wie lautet der Vertrag bei dem die Fotos entstehen? Welche Rechte gebe ich an den Fotos ab? Hat man selbst die Möglichkeit über die Veröffentlichung zu entscheiden?

In letzter Konsequenz muß jedes Model die Entscheidung mit sich selbst ausmachen. Für die einen ergeben sich überhaupt keine Probleme und sie haben ein gutes Auskommen mit der Entscheidung "pro Akt", andere sollten, sofern sie Interesse an den Fotos haben, sich einen verlässlichen Fotografen mit einem entsprechenden Vertrag für die Nicht-Veröffentlichung der Fotos aussuchen und den Fotografen für seine Arbeit ganz einfach bezahlen.

Kennzeichnungspflicht

Allen Veröffentlichungen von Fotos gehen in der Regel Nutzungsverträge vorraus. Diese können auch anders benannt sein wie zum Beispiel "Modelvertrag" oder "TFP-Vertrag" usw.. In denen ist die Art der Kennzeichnungspflicht geregelt. Entweder wird vom Model der Fotograf genannt oder umgekehrt. genauso verhält es sich bei Kunstwerken wo der Fotograf bei Veröffentlichungen den Künstler zu bennnen hat. Entscheident ist also die getroffene Vereinbarung und ist bindend. Sollte sich eine zum Beispiel das Model sich nicht an die vertragliche Vereinbarung halten, wäre dieses ein Vertragsbruch und würde eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Andersrum wäre es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Also hier ist besondere Vorsicht geboten, denn es kann sehr teuer werden.  

Fotobearbeitung

Wie schon in anderen Beiträgen hier erwähnt, unterliegt jedes Foto dem Urheberrecht, dieses gilt auch wenn man das Foto bearbeitet. Eine Weiterbearbeitung eines Fotos, ohne Genehmigung des Urhebers, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Mal etwas anders ausgedrückt sieht das so aus: Ich nehme mir ein beliebiges Foto und gestalte es um. Der Fotograf hat sich beim Fotografieren etwas gedacht und dieses wird durch die Bearbeitung verfremdet und stellt nicht mehr dieses im Ursprung liegende Kunstwerk dar und man hat eine fremde Arbeit für seine Zwecke missbraucht.

Fotoshooting

"Wie läuft ein Fotoshooting ab?", ist eine oft gestellte Frage. Aus diesem Grund, möchte ich an dieser Stelle, den Ablauf eines Fotoshootings beschreiben. Es soll veranschaulichen, was man vor einem Shooting, während einem Fotoshooting und nach einem solchen Event beachten sollte.

 

Fotoshooting - die Vorbesprechung
 

Bevor alles beginnt, muss man sich erstmal überlegen, in welche Richtung das Fotoshooting gehen soll. Dazu bespricht man sich mit dem Fotografen über die gemeinsamen Vorstellungen und die Art der Umsetzung. Dies kann telefonisch, per Email oder am besten persönlich sein. Wichtige Punkte, die es zu klären gilt sind:

 

  • Art des Fotoshooting (Akt, Erotik, Fashion, Fetisch)

 

  • Ort des Fotoshooting (Studio, Indoor, Outdoor)

 

  • Basis des Fotoshooting (tfp, Vertrag, Veröffentlichung, Rechteübertragung)

 

Über diese Dinge sollte man sich weit vor dem eigentlichen Termin des Fotoshooting im Klaren sein, da ansonsten am Tag des Geschehens viel Zeit verloren geht und Unstimmigkeiten bei den Vorstellungen des Fotografen und des Modells auftreten, welche im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass man ein Fotoshooting mit schlechten Erfahrungen sogleich wieder beendet.

 

Fotoshooting - die Vorbereitung
 

Wenn alle oben aufgeführten Punkte für das Fotoshooting besprochen und geklärt sind, kann man dem großen Tag entgegen fiebern. Jetzt kommen bei den meisten Modellen die ersten Zweifel oder der Ehrgeiz bricht aus, dass man bis zum Termin des Fotoshooting noch das eine oder andere Pfund loswerden will. Doch keine Angst, auf den Fotos sieht man das meist gar nicht, aber für das sichere Gefühl vor der Kamera ist es bei dem einen oder anderen Modell meist hilfreich. Wer das nicht braucht, der kann sich daran machen, seinen Koffer für das Fotoshooting zu packen. Der Packplan für das Fotoshooting ist abhängig von der Art des Shootings. Generell gilt allerdings die Regel: "Besser etwas mitnehmen und nicht brauchen, als beim Fotoshooting etwas zu brauchen und nicht dabei zu haben". Also lieber etwas mehr, als zuwenig.

Auf jeden Fall beim Fotoshooting dabei sein sollten folgende Dinge:

 

  • Kleidungsstücke oder Outfit für das Fotoshooting (entfällt bei Aktfotoshooting)
  • Accessoires und Kleinigkeiten für das Fotoshooting (Tücher, Gehstöcke, Hüte, Fächer oder was sonst noch vorhanden ist)
  • Handtücher
  • Bademantel bei Aktfotoshooting
  • Badeschlappen oder leichtes Schuhwerk
  • große Flasche Wasser

  

Fotoshooting - Fotovertrag
 

Dann geht es daran unseren Fotovertrag zu unterschreiben. In dem Vertrag wird beschrieben, was mit den Bildern des Fotoshooting passieren darf und was nicht. In der Regel mache ich TFP-Verträge, bei denen die Fotos für Werbezwecke hier auf der Homepage, in Fotografenforen oder auf Ausstellungen von uns publiziert werden dürfen.

Bitte beachtet dabei rechtliches in der Fotografie!

 
Das Fotoshooting
 

Der große Tag des Fotoshootings ist da. Du hast dich vorbereitet, deinen Koffer gepackt, gut ausgeschlafen und bist fit für den Tag des Fotoshooting. Jetzt geht es darum, die gemeinsam gefundenen Ideen so umzusetzen, dass die Bilder, Aufnahmen und Fotos am Ende überzeugen.

In jedem Fall fange ich bei einem Fotoshooting nochmals mit einer kleinen Besprechung an, wo alle offenen Fragen letztendlich geklärt werden sollen. Wo Tabus besprochen werden und wo man sich über die Verwendung der Fotos nochmals unterhält. Ich zeige dir unseren Fotovertrag und du kannst diesen vorher nochmals durchlesen.

Bei einem Fotoshooting im Studio, fange ich meist mit einfachen Dingen an, wo das Modell, wenn es das erste Mal vor der Kamera steht, sich erstmal an die neue Umgebung gewöhnen kann. Wir gehen gemeinsam ein paar Posen und Handzeichen für das Fotoshooting durch und ich erkläre, was sie bedeuten.

Wenn das Model sich an die Athmosphäre im Fotostudio gewöhnt hat, geht es an die eigentliche Arbeit. Zwischendurch zeige ich die Aufnahmen im Display der Kamera, so dass das Model selbstsicherer wird und sieht, was dabei heraus gekommen ist.

Bei einem Outdoor-Fotoshooting fahre ich gemeinsam mit dem Model an die Fotolocation oder treffen uns irgendwo dort in der Nähe. Alles andere läuft ähnlich ab, wie im Fotostudio.

 

Fotoshooting - Nachbereitung
 

Wenn alles vorbei ist, die Bilder im Kasten sind und das Model oder uns die Erschöpfung packt, werden die Bilder des Fotoshooting nochmals angeschaut. Wenn man im Fotostudio gearbeitet hat, werden die Bilder danach gleich auf Datenträger gebrannt und das Model bekommt die Bilder und Fotos in bester Qualität schonmal mit nach Hause. Wenn man Outdoor an einer Fotolocation gearbeitet hat, schauen wir uns die Bilder lediglich am Display unserer Kamera nochmals an. In diesem Fall schicke ich die Bilder auf Datenträger per Post nach, oder man verabredet sich zur Übergabe nochmals.

Dann trennen sich die Wege des Fotografen und des Models und ich werde mich dann daran setzen, die Bilder am Rechner nachzubearbeiten und zu retouchieren. Das Model darf derweil zu Hause gespannt auf die Ergebnisse warten, welche ich meist per Email nachreichen. Wenn die Retouche komplett fertig ist, bekommt das Model alle Bearbeitungen digital in bester Qualität zur Verfügung gestellt und darf diese für Werbezwecke in ihrer Sedcard verwenden.

 

 

Preise für Fotoshooting
 

Da ich Fotoshootings nicht gewerblich anbiete und doch eher der Künstler bin, welcher Spaß am Fotoshooting hat, biete ich Fotoshootings bei dir Zuhause, in interessanter Fotolocation oder in meinem kleinem Fotostudio. Bitte beachtet dabei das eventuell Mietkosten anfallen, die wir uns zu jeweils 50% teilen.

Bei besonders interessanten Projekten oder Personen und Fotoshootings, die ein wenig ausgefallener sind, gibts das Fotoshooting vielleicht auch kostenlos. Alle gemachten Angaben, setzen voraus, dass ich die gemachten Fotos auch publizieren darf. Derzeit suche ich vor allem im Bereich der Erotik Modelle für ein kostenloses Fotoshooting.

Ein Fotoshooting dauert ungefähr 2-3 Stunden oder länger und es kommen um die 150 bis 300 Aufnahmen zustande, welche alle das Model in bester Qualität auf Datenträger bekommt. Zusätzlich bekommt das Model alle Bearbeitungen (10 pro Fotoshooting) in bester Qualität und darf sie privat oder zu Werbezwecken nutzen. Zum Beispiel auf der Sedcard oder in Modelcommunities oder Fotocommunities.

Um ein Fotoshooting bei mir buchen zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein, ein paar Bilder von dir besitzen, damit ich mir einen Eindruck machen kann. Der Ort der Location, wenn du sie wählst, sollte für mich erreichbar sein.

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Model: Sabrina
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Model: Virginia und Josi - im Studio
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